Zwei Erfolge im Kampf gegen das Rheinische Braunkohlenrevier

Die Umweltverbände haben in NRW zwei große Erfolge erzielt: erstens hat die rot-grüne Landesregierung einen Entwurf für ein Klimaschutzgesetz NRW vorgelegt, der deutliche Auswirkungen auf den Braunkohleabbau entwickeln wird. Und zweitens hat sich die Landesregierung vorgenommen, in Zukunft wieder ein Wasserentnahmeentgelt von RWE zu erheben, womit der Braunkohleabbau teurer wird. Beides sind wichtige Teilerfolge auf dem Weg zum Ausstieg aus der Braunkohle.

Mit der Erhebung eines Wasserentnahmeentgeltes wird eine seit vielen Jahren bestehende Subventionierung des Braunkohleabbaus beendet. Damit die Tagebaulöcher Garzweiler, Hambach und Inden nicht mit Grundwasser volllaufen, muss RWE große Mengen sog. Sümpfungswasser abpumpen, im Jahr 2010 waren das 556,2 Millionen Kubikmeter. Ein Drittel davon wird in den Kraftwerken und im Tagebau verbraucht, der Rest ungenutzt abgeleitet. Die Subventionierung der Braunkohle bestand bisher darin, dass RWE für die Grundwasserentnahme keinerlei Gebühren zahlen musste (während von anderen Grundwassernutzern Gebühren erhoben wurden). Um diesen Missstand zu beheben, beabsichtigt die Landesregierung nun, ein Wasserentgelt in Höhe von 4,5 Cent pro Kubikmeter zu erheben. Bei gleichem Verbrauch wie 2010 entspricht dies jährlichen Einnahmen in Höhe von 25 Millionen Euro. Die ökologische Lenkungswirkung des Entgeltes ist allerdings begrenzt: denn es ist kaum zu erwarten, dass RWE aufgrund dieses vergleichsweise niedrigen Betrages deutlich weniger Braunkohle fördern wird. Die Umweltverbände BUND und Nabu fordern daher eine Erhöhung des Entgeltsatzes.

Schwerwiegender ist für den Braunkohleförderer RWE hingegen der Entwurf für das NRW Klimaschutzgesetz, das von den Umweltverbänden seit Jahren eingefordert wird. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht verbindliche Klimaschutzvorgaben: minus 25% CO2-Ausstoß bis 2020, minus 80% bis 2050 (jeweils bezogen auf 1990). Die Umweltverbände begrüßen insbesondere, dass die Klimaziele verbindlich in der Raumordnung verankert werden sollen und dass ein Klimaschutzrat eingerichtet werden soll. Sollte das Klimaschutzgesetz in dieser Form beschlossen werden, so wäre es ein deutlicher Rückschlag für den Braunkohleabbau im Rheinischen Revier. Der BUND fordert daher bereits, die Braunkohlenpläne an die neuen Klimaschutzziele anzupassen. Mit anderen Worten: Es ist zu überprüfen, ob die gegenwärtigen Planungen zum Tagebau und dafür notwendigen Umsiedlungen, geändert werden müssen.

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